Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z. B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.
Die Lenkungsabgabe auf VOC wird in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) geregelt und seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt 3 CHF pro kg VOC.
Von der Vielzahl organischer Substanzen, die als VOC gelten, sind bei weitem nicht alle der Lenkungsabgabe unterstellt. In der Stoff-Positivliste (Anhang 1 VOCV) sind die abgabepflichtigen VOC bezeichnet; in der Produkte-Positivliste (Anhang 2 VOCV) sind die Produkte bezeichnet, die in der Regel VOC enthalten.
Die VOC-Lenkungsabgabe wird bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. bei der Herstellung im Inland erhoben; werden VOC-haltige Produkte ins Ausland exportiert, wird die Abgabe rückerstattet.
Vollzug der VOCV
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist verantwortlich für die Erhebung der VOC-Lenkungsabgabe. Die folgenden Vollzugshilfen können auf dessen Internetseite heruntergeladen werden:
Das BAFU unterstützt das BAZG beim Vollzug der Bestimmungen der VOCV. Insbesondere bei der Verteilung des Abgabeertrags via Krankenversicherer an die Bevölkerung und bei der Überprüfung der Wirkung sowohl der Lenkungsabgabe als auch der Abgabebefreiung.
Der Bundesrat hat eine Fachkommission zur Begleitung der VOC-Lenkungsabgabe eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der hauptbetroffenen Branchen, der kantonalen Behörden und des Bundes und wird vom BAFU geleitet.
Rückverteilung an die Bevölkerung
Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass der Ertrag der VOC-Lenkungsabgabe (zusammen mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe) via Krankenversicherer gleichmässig an die Bevölkerung verteilt wird. Die Verteilung erfolgt an alle Personen, die der Versicherungspflicht nach Krankenversicherungsgesetz unterstehen und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Die jährlichen Erträge aus der VOC-Lenkungsabgabe samt Zinsen werden jeweils im übernächsten Jahr ausbezahlt.
Warum Sie jedes Jahr Umweltabgaben zurückerhalten (PDF, 80 kB, 07.08.2024)Merkblatt Rückverteilung Umweltabgaben 2025
Abgabebefreiung nach Artikel 9 VOCV
Anlagenbetreiber können sich nach Artikel 9 VOCV von der Abgabe befreien lassen, wenn sie wirksame Abluftreinigungsanlagen einsetzen und ihre VOC-Emissionen entlang des Produktionsprozesses gemäss bester verfügbarer Technik reduzieren. Rund hundert Unternehmen nutzen diese Möglichkeit der Befreiung.
Branchenspezifische Richtlinien:
Verminderung der diffusen VOC-Emissionen für eine Abgabebefreiung nach Art. 9 VOCV
Branchenspezifische Richtlinien. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an den Gesuchsteller. 3. aktualisierte Ausgabe 2023; Erstausgabe 2013.
Vollzugshilfe zur Beurteilung des Standes der Technik:
Erfassung diffuser VOC-Emissionen
Stand der Technik bei ausgewählten Prozessen. Vollzugshilfe zur Beurteilung des Erfassungsgrades. 2009
Die kantonalen Behörden bestätigen die Einhaltung der Anforderungen gemäss bester verfügbarer Technik und überprüfen sie mindestens alle fünf Jahre mittels Begehungen.
Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe
Die VOC-Emissionen konnten seit Einführung der VOC-Lenkungsabgabe von ca. 150'000 t pro Jahr (2000) um 50 % auf ca. 75’000 t pro Jahr (2020) gesenkt werden.
Der Bundesrat hat in seinem Luftreinhaltekonzept von 2009 als ökologisches Schutzziel eine notwendige VOC-Emissionsreduktion von 20 bis 30 % unter die Fracht von 2005 definiert. Diese Emissionsminderungen entsprechen auch dem Etappenziel von minus 30 % bis 2020 gegenüber dem Jahr 2005, das zur Revision des Göteborg-Protokolls im Rahmen der Konvention über die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (UNECE) für die Schweiz ausgehandelt worden ist. Die Emissionen sanken im Jahr 2020 gegenüber 2005 um 36 %.
Die bisherigen Erfolge bei der Reduktion der VOC-Emissionen wurden aufgrund der VOC-Lenkungsabgabe, den Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und den Vorschriften zu den Emissionen von Motorfahrzeugen erzielt, welche Anstrengungen der Wirtschaft zur Emissionsreduktion zur Folge hatten.
Weiterer Handlungsbedarf ist vorhanden. Die VOC tragen zusammen mit anderen Luftschadstoffen zur Bildung von gesundheitsschädlichem, sekundärem Feinstaub und im Sommer zur Bildung des gesundheitsschädigenden Luftschadstoffs Ozon bei. Die Belastung durch Ozon liegt bei Schönwetterlagen im Sommer in der ganzen Schweiz weiterhin flächendeckend und zum Teil erheblich über den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung. Ozon ist zudem ein relevantes Treibhausgas.
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) von Erleichterungen im VOCV-Vollzug (PDF, 1 MB, 27.01.2021)Studie im Auftrag des BAFU
Effects of the VOC Incentive Tax on Innovation in Switzerland (PDF, 543 kB, 11.06.2010)Case studies in the printing, paintmaking and metal cutting industries. OECD, 2009
Letzte Änderung 08.08.2024