Renaturierung der Gewässer

Gewässer sind jene Lebensräume in der Schweiz, die sich wohl am meisten von ihrem natürlichen Zustand entfernt haben. Die Gewässerschutzpolitik des Bundes hat zum Ziel, Flüsse, Bäche und Seeufer wieder aufzuwerten. Dies soll mit folgenden Massnahmen geschehen: ausreichender Gewässerraum, Revitalisierungen und die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.

Als Renaturierung versteht man sowohl die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern als auch die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf Gewässerlebensräume. Es handelt sich um eine mehrere Generationen überspannende Aufgabe mit zahlreichen Synergien zwischen Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Biodiversität und Aufwertungen wovon meist auch die Naherholung profitiert.

Die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums, Revitalisierungen und die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung bilden ein Gesamtpaket, das in erster Linie von den Kantonen und den Inhabern von Wasserkraftanlagen umgesetzt wird.

Das BAFU stellt Planungsgrundlagen für die Kantone und die Betreiber von Wasserkraftanlagen zur Verfügung.

Revitalisierungen

Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Neben der Biodiversität profitieren auch Naherholung und Hochwasserschutz.

Gewässerraum

Fliessgewässer können nur wieder naturnäher werden, wenn ausreichend Raum in den Schutz der Gewässer miteinbezogen wird. Wie dieser Gewässerraum definiert ist, und wie er genutzt werden kann, präzisiert das BAFU zusammen mit anderen Akteuren in zwei Merkblättern.

Ökologische Sanierung der Wasserkraft

Die Nutzung von Wasserkraft kann Gewässerlebensräume empfindlich beeinträchtigen. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Inhaber bestehender Wasserkraftwerke, wesentliche negative Auswirkungen von Anlagen bis 2030 zu beseitigen.

Fischgängigkeit

Das Gewässerschutzgesetz verlangt, die freie Fischwanderung in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, die diese wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden.

Schwall und Sunk

Das Gewässerschutzgesetz will die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässerökosysteme beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Folgen von künstlichen Abflussschwankungen in Gewässern unterhalb von Wasserkraftanlagen dem sogenannten Schwall und Sunk.

Geschiebe

Der natürliche Transport von Sand, Kies und Steinen im Wasser – der sog. Geschiebetransport - wird durch Wasserkraftwerke, Gewässerverbauungen wie etwa Geschiebesammlern, sowie Kiesentnahmen im Gewässer gestört. Ein gestörter Geschiebehaushalt kann negative Auswirkungen auf die Gewässerlebensräume aber auch den Hochwasserschutz oder das Grundwasser haben. Das Gewässerschutzgesetz schreibt deshalb vor, diese negativen Beeinträchtigungen zu beseitigen und in Zukunft zu verhindern.

Restwasser

Damit Fliessgewässer ihre natürlichen Funktionen erfüllen können, braucht es unterhalb von Wasserentnahmen ausreichend Wasser in Fluss- und Bachbetten. Das Gewässerschutzgesetz legt Restwassermengen fest.

Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer»

Die Bereiche Revitalisierung, Fischwanderung, Schwall-Sunk und Geschiebehaushalt werden vor allem durch eine Vollzugshilfe konkretisiert. Die ist in verschiedene Module gegliedert. Die Darstellung gibt einen Überblick über diese Module und ihre Zusammenhänge. Die aktuell verfügbaren Module sind mit einem Link aktiv hervorgehoben.

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Letzte Änderung 16.12.2019

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