Programmvereinbarungen

Neue Vollzugsmitteilung «Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028»

Bund und Kantone verständigen sich alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die strategischen Zielvorgaben des Bundes zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen.

Umweltrecht

UI-2218-Brennpunkt

Umweltrecht kurz erklärt

Diese Publikation gibt einen Überblick über die vielfältige und über Jahrzehnte gewach­sene schweizerische Umweltgesetzgebung.

Verbandsbeschwerderecht

Anforderungen an die Publikation von Projekten, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen

29.11.2021 - Damit die erfolgreiche Ausübung möglich ist, muss die Publikation von umweltrelevanten Vorhaben, nach den Vorgaben des Gesetzes so ausgestaltet sein, dass die beschwerdeberechtigen Organisationen die Umweltrelevanz eines Vorhabens einschätzen und die allenfalls notwendige Einsprache erheben können.

Auf einen Blick


Rechtsetzungsprogramm

Gesamtübersicht des BAFU über die laufende und geplante Rechtsetzung im Umweltbereich.

Vollzug

Vollzug ist die Umsetzung der Umweltgesetzgebung in der Praxis. Diese erfolgt mehrheitlich durch die Kantone.

Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Seit 2008 legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam die Umweltziele und -massnahmen für jeweils vier Jahre fest.

Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeits-beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Schweiz ist seit dem 1. Juni 2014 Vertragspartei.

Aktuelle Mitteilungen

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