Pärke von nationaler Bedeutung

Die Pärke von nationaler Bedeutung zeichnen sich durch schöne Landschaften, eine reiche Biodiversität und hochwertige Kulturgüter aus. Auf dieser Basis sind die Parkgemeinden zusammen mit der Bevölkerung und den Kantonen bestrebt, diese Werte zu erhalten und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Regionen weiter zu steigern und nachhaltig zu nutzen. Der Bund fördert die Errichtung und den Betrieb der Schweizer Pärke seit dem 1. Dezember 2007. Pärke, die sich als Biosphärenreservate auszeichnen, haben zusätzliche Anforderungen der UNESCO zu erfüllen.

Immer mehr Schweizer Gemeinden orientieren sich an den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Regionen, die ein besonders wertvolles Kapital an erhaltenswerten Landschaften, Schutzgebieten oder Kulturdenkmälern aufweisen, gibt der Bund die Möglichkeit, Park von nationaler Bedeutung zu werden. Entscheidend ist, dass die Bevölkerung, die Gemeinden und die Kantone diese Entwicklung wollen, aktiv unterstützen und sich finanziell beteiligen. Denn der Bund unterstützt Pärke erst, wenn sie die Anforderungen an die Natur- und Landschaftswerte erfüllen, die demokratische Legitimation gegeben ist, die Ziele des Parks in einer Charta festgelegt und der Park räumlich und finanziell langfristig gesichert ist. Schweizer Pärke sind Modellregionen für eine nachhaltige Regionalentwicklung.

Die Schweizer Pärke stiften nicht nur ihrer Bevölkerung ökologischen, ökonomischen und sozialen Nutzen. Auch die Besucherinnen und -besucher, die Kantone und der Bund profitieren von den Leistungen, welche die Pärke erbringen. Charakteristische Landschaften tragen zum körperlichen und seelischen Wohlbefinden der Menschen bei. Gleichzeitig leisten die Pärke einen Beitrag zur Biodiversitätsstrategie des Bundes, indem sie die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten  und deren natürliche Lebensräume fördern.

Drei Parkkategorien

Der Bund fördert neben dem Schweizerischen Nationalpark drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung. Jede Parkkategorie ist auf das Potential der Region, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung ausgerichtet: 

Nationalpärke weisen eine grössere Kernzone auf, die der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der freien Entwicklung der Natur dient. Eine Umgebungszone puffert störende Einflüssen ab. Diese dient ebenfalls der naturnahen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft, der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, der Erholung, der Umweltbildung sowie der wissenschaftlichen Forschung.

Regionale Naturpärke sind teilweise besiedelte, ländliche Gebiete, die sich durch hohe Natur-, Landschafts- und Kulturwerte auszeichnen. Sie fördern die Qualität von Natur und Landschaft ebenso wie eine nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft.

Naturerlebnispärke sind Gebiete in der Nähe von dicht besiedelten Räumen, die in ihrer Kernzone der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bieten. Die Kernzone ist durch eine Übergangszone abgepuffert. Diese eröffnet vielfältige Bildungs-, Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten und leistet  einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der städtischen Bevölkerung.

Die drei Instrumente der Pärkepolitik

Sind die Voraussetzungen als Park erfüllt, fördert das BAFU die Pärke von nationaler Bedeutung mittels Parklabel, Finanzhilfen und Produktelabel.

Mit der Verleihung des Parklabels anerkennt das BAFU den Park für zehn Jahre als Schweizer Park. Auf Gesuch hin und nach bestandener Evaluation durch das BAFU wird die Anerkennung für eine weitere Periode verlängert.

Die Finanzhilfen unterstützen die Kantone darin, die Leistungen zu erfüllen, welche die Kantone gegenüber dem Bund in der Leistungsvereinbarung festgelegt haben.

Mit dem Produktelabel schliesslich darf die Parkträgerschaft Produkte und Dienstleistungen von Anbietern auszeichnen, welche die nationalen Anforderungen als zertifiziertes Parkprodukt bzw. zertifizierte Dienstleistung erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Parks leisten.

Marke Schweizer Pärke

Die Marke Schweizer Pärke, das Park- und das Produktelabel sind Eigentum der Eidgenossenschaft, beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt und damit rechtlich geschützt.

Weitere Aufgaben des Bundes

Im Rahmen der Pärkepolitik sorgt der Bund zusammen mit den Parkträgerschaften, den betroffenen Kantonen und den Institutionen der Forschungsförderung für die Koordination der Forschung über die Pärke sowie für die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer der Pärke untereinander und mit Pärken im Ausland.

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Letzte Änderung 08.01.2024

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