Die Schweiz soll über eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur verfügen – im ländlichen wie im städtischen Raum, im Mittelland, im Jura und in den Alpen. Um dieses Lebensnetz der Schweiz zu stärken, ergreifen Bund, Kantone und weitere Akteure Massnahmen.
Ein Netz aus ökologisch wertvollen Land- und Wasserlebensräumen – auch ökologische Infrastruktur genannt - bildet die räumliche Basis für eine vielfältige und anpassungsfähige Biodiversität. Ökologisch wertvolle Flächen können überall vorkommen: im Siedlungsgebiet, in der Landwirtschaft, im Wald, in und an Gewässern und im alpinen Raum.
Das BAFU strebt ein ökologisch funktionierendes Netzwerk in der ganzen Schweiz an und fördert Qualität, Quantität und Vernetzung der Lebensräume gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz, dem Landschaftskonzept Schweiz und dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD). Das Netzwerk baut auf der bestehenden Gesetzgebung auf. Seine Planung und Umsetzung basiert auf nationalen Leitlinien und Instrumenten und bindet verschiedene Sektoralpolitiken wie Wald, Gewässer, Landwirtschaft, Verkehr, Fischerei und Jagd sowie Raumplanung mit ein. Für die Planung und Umsetzung sind die Kantone zuständig.
Dieses Netzwerk trägt massgeblich zur Sicherung der Leistungen der Ökosysteme und Landschaften für Gesellschaft und Wirtschaft bei.
Massnahmen für mehr Biodiversität
Der Bund hat in seiner Strategie Biodiversität Schweiz den Grundstein für die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur gelegt.
Programmvereinbarungen
Die Kantone sind die «Baumeister» der ökologischen Infrastruktur. Gemäss dem Programm «Naturschutz» in den Programmvereinbarungen im Umweltbereich, die zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen werden, planen die Kantone die Weiterwicklung der ökologischen Infrastruktur auf ihrem Gebiet. Die Planung zeigt auf, wie die Aktivitäten mit verschiedenen Sektoren abgestimmt und die Massnahmen zur Förderung und Vernetzung der Lebensräume räumlich und inhaltlich koordiniert werden können, um möglichst grosse Wirkung zu erzielen.
Das BAFU unterstützt die Kantone mit einer Arbeitshilfe.
Ökologische Infrastruktur (PDF, 2 MB, 11.11.2021)Arbeitshilfe für die kantonale Planung im Rahmen der Programmvereinbarungsperiode 2020-24
Landschaftskonzept
Das Landschaftskonzept der Schweiz definiert die Sicherung und Vernetzung hochwertiger Lebensräume als Qualitätsziel. Es verlangt, dass die Sektoralpolitiken von Bund und Kantonen einen Beitrag zum Aufbau der ökologischen Infrastruktur leisten.
Gebiete zum Schutz und zur Vernetzung von Arten und Lebensräumen
Gebiete zum Schutz von Arten und Lebensräumen bilden das Grundgerüst der ökologischen Infrastruktur – und finden ihre Grundlagen in der Gesetzgebung. Dazu gehören beispielsweise nationale, regionale und lokale Biotope wie Auen, Amphibienlaichgebiete, Moore sowie Trockenwiesen und -weiden (gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG), der Schweizerische Nationalpark (Nationalparkgesetz), die Kernzonen der Naturerlebnispärke (NHG), die Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler oder internationaler Bedeutung sowie die eidgenössischen Jagdbanngebiete gemäss Jagdgesetz (JSG) sowie die Waldreservate laut Waldgesetz (WaG).
Vernetzungsgebiete
Isolierte Schutzgebiete reichen nicht aus, um die Biodiversität langfristig zu erhalten. Deshalb braucht es zusätzliche wertvolle Lebensräume und Korridore, die die Kerngebiete ergänzen. Vernetzungsgebiete sollen auch die Verbindung der Kerngebiete über die Kantons- / Landesgrenzen hinweg sicherstellen.
Beispiele für Vernetzungsgebiete sind aufgewertete Gewässerräume nach Gewässerschutzgesetz (GSchG) oder Revitalisierungen gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV), strukturreiche Moorlandschaften von nationaler Bedeutung (NHG), Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung und Wildtierpassagen oder breite, abgestufte Waldränder.
Markierung der Schweizer Schutzgebiete
Seit 2016 gilt ein schweizweit einheitliches Markierungssystem für Schutzgebiete. Die Markierungen und Besucherinformationen machen die Schutzgebiete zur Erhaltung der Biodiversität und die Verhaltensregeln gut sichtbar.
Für die korrekte Umsetzung des Markierungssystems hat das BAFU ein Handbuch erarbeitet.
Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch
Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2016
Anwenderinnen und Anwender sowie Schutzgebietsverantwortliche können auf der Plattform die grafischen Grundlagen und Dokumente herunterladen und damit selbständig Tafeln gestalten.
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Mittelfluss, Empfänger und Wirkung der Investitionen in Naturschutz und Waldbiodiversität (PDF, 5 MB, 05.09.2019)Schlussbericht Kantonsbefragung
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Kurzporträt Strategie Biodiversität SchweizGemeinsam die Vielfalt des Lebens erhalten und nachhaltig nutzen. 2012
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Nationales ökologisches Netzwerk RENSchlussbericht. Eine Vision für einen landesweit vernetzten Lebensraum. 2004
Letzte Änderung 08.11.2024