1986 wurde die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in Kraft gesetzt. Was hat sie bewirkt? Wie funktioniert sie? Und was sind die zukünftigen Herausforderungen? Die beiden erfahrenen Lufthygieniker Martin Schiess und Hans Gygax geben Antworten.
Gespräch: Gregor Klaus
Wie müssen wir uns die Luftqualität in der Schweiz in den 1980er-Jahren vorstellen?
Martin Schiess: Die Luft war ungesund. Hans Gygax und ich haben vor dem Interview noch rasch die Schadstoffwerte von damals angeschaut. Beim Schwefeldioxid wurde der Grenzwert um das x-Fache überschritten, bei den Stickoxiden um das Dreifache, beim Feinstaub um das Zwei- bis Dreifache. Die Kohlenmonoxidwerte waren ebenfalls viel zu hoch. Situationen mit hoher Luftverschmutzung, wie sie heute noch in Teilen Europas herrschen, waren dannzumal der Normalfall.
Hans Gygax: Man dachte noch zu Beginn der 1980er-Jahre, dass es Sommersmog nur in Los Angeles, Wintersmog nur im Ruhrgebiet oder in London gibt. Doch Smog kam auch hierzulande vor, allerdings weniger ausgeprägt. Ich erinnere mich, dass wir an der ETH Zürich im Sommer 1982 erstmals in der Schweiz erhebliche Ozonkonzentrationen feststellten. Anfang 1987 herrschte während mehrerer Tage eine Wintersmoglage, insbesondere die Werte für Schwefeldioxid waren sehr hoch. Es waren aber die in den 1980er-Jahren festgestellten Waldschäden, die den Druck auf die Politik so stark erhöhten, dass rasch griffige Vorschriften zur Luftreinhaltung erlassen wurden.
Schiess: Wir müssen uns vorstellen, dass die Autos damals noch keine Katalysatoren hatten. Unglaublich, was da alles hinten rauskam! An den stark befahrenen Strassen in den grossen Städten konnten Passanten und Passantinnen im Stossverkehr nur erschwert atmen. Die Schweiz hatte zwar keine ausgeprägte Schwerindustrie, aber lokal waren die Schadstoffwerte auch industriebedingt sehr hoch. Die allgemeine Luftverschmutzung war an den Gebäuden zu sehen, die oft schwarz waren. Und spätestens wenn die Steine schwarz werden, ist auch die Gesundheit der Menschen in Gefahr.
Wie reagierte die Wirtschaft auf die Luftreinhalte-Verordnung mit all ihren Grenzwerten?
Schiess: Natürlich kam es zu Diskussionen während der Vernehmlassung. Entsprechend dem Stand der Technik von 1985 lagen die Massnahmen aber im Bereich des Machbaren.
Gygax: Die Luftreinhalte-Verordnung ist sehr umfassend, und die Art der Anforderungen war völlig neu für die Industrie. Es gab für gewisse Betriebe schon Überraschungen bei der Umsetzung, weil bedeutende Investitionen zu tätigen waren.
Es war also wenig Widerstand zu spüren?
Gygax: Praktisch alle Anlageninhaber waren sich bewusst, dass etwas passieren musste. Die Diskussionen betrafen deshalb nicht den Grundsatz, sondern eher die Fristen der Sanierung. Es ging ja um nichts weniger als das Wohl und die Gesundheit der Bevölkerung! Echter Widerstand zeigte sich erst beim Thema Strassenverkehr, als Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen zur Diskussion standen.
Schiess: Streit entfachte sich tatsächlich vor allem im Verkehrsbereich. Dennoch hat die Schweiz bei der Einführung des Katalysators ab 1987 zusammen mit Schweden eine Vorreiterrolle eingenommen. Bereits ab 1988 waren in der Schweiz kaum noch neue Autos ohne Katalysator zu kaufen. Eine grosse Leistung! Heute möchte niemand mehr auf den Katalysator, auf Filter und Entstickungsanlagen verzichten!
Was ist die Hauptstossrichtung der Luftreinhalte-Verordnung?
Schiess: Das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes setzt an der Quelle an. In diesem Rahmen werden Emissionen so weit begrenzt, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Vorschriften müssen folglich in gewissen Zeitabständen an den neusten Stand der Technik angepasst werden. Dadurch werden die Quellen immer sauberer. Idealerweise verursacht eine Quelle irgendwann keine Luftverschmutzung mehr.
Die Luftqualität hat sich in den letzten 30 Jahren deutlich verbessert. Es ist eine Erfolgsgeschichte. Muss die strenge Luftreinhaltepolitik überhaupt noch fortgeführt werden?
Schiess: Die Luft ist etwas, das wir ständig einatmen. Und zwar rund 15 000 Liter am Tag. Die Luft ist ein LEBENS-Mittel. Wir kommen nicht ohne sie aus, und wir können sie nicht ersetzen. Forschungsresultate zeigen, dass Gesundheitsschäden bereits unterhalb der heutigen Immissionsgrenzwerte für Schadstoffe auftreten können. Verschärfungen bei der Luftreinhaltung sind also nach wie vor gerechtfertigt. Luftreinhaltung ist eine Daueraufgabe! Alle potenziellen Quellen müssen laufend überprüft und die Vorschriften dem neusten Stand der Technik angepasst werden. Dies gilt auch, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht mehr unmittelbar überschritten werden. Verschärfen wir die Emissionsgrenzwerte, werden früher oder später bessere Filter eingebaut. Unser Ziel ist es, die Verschmutzung ständig zu verkleinern.
Gygax: Luftreinhaltung ist auch deshalb eine Daueraufgabe, weil zusätzlich neue Anlagen erstellt werden, die zu Emissionen führen. Dies zeigt das Beispiel der Holzfeuerungen sehr eindrücklich, die wir aus Klimaschutzgründen zu Recht fördern. Allerdings stossen diese Anlagen auch mit dem heutigen Stand der Technik Schadstoffe aus, die höher sind als bei den Ölheizungen, die sie teilweise ersetzen. Diese Emissionen tief zu halten ist eine grosse Herausforderung für den Vollzug.
Der Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung ist Sache der Kantone. Die Vollzugsstellen sind aber personell und finanziell ganz unterschiedlich ausgestattet. Gibt es also Kantone, die mehr Luftschadstoffe ausstossen als andere?
Schiess: Dass der Vollzug bei den Kantonen liegt, ist positiv. Die Kantone sind näher bei den Anlagen und näher bei den Sorgen der Bevölkerung. Sie können rascher und effizienter auf Emissionen reagieren. Natürlich hat es Kantone, die bei der Luftreinhaltung schneller vorangehen als andere. Dies führt aber zu einem gesunden «Konkurrenzsystem», bei dem einzelne Kantone andere mitziehen. Meine Erfahrung zeigt, dass die Leute in den Fachstellen alles daransetzen, saubere Luft für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Gygax: Das kann ich nur bestätigen. Eine zentrale Rolle für den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen spielt die Organisation Cercl’Air, die Vereinigung der schweizerischen Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich der Luftreinhaltung. In kaum einem anderen Umweltkompartiment ist die gesamtschweizerische Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsfachleuten so ausgeprägt. Das Hauptziel der Arbeit in den verschiedenen Fachgruppen ist ein harmonisierter Vollzug.
Beim Verkehr hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die EU-Grenzwerte zu übernehmen. Damit sind wir abhängig von internationalen Entscheidungen. Ist das nicht riskant?
Schiess: Luftverschmutzung kennt keine Grenzen. Es ist deshalb gut, dass alle am gleichen Strang ziehen. Die Schweiz übernimmt nicht nur Grenzwerte, sie beeinflusst sie auch. Wir arbeiten aktiv in den entsprechenden Arbeitsgruppen sowohl der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen UNECE als auch der EU mit, um eine Senkung der Emissionen von Partikeln, unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden bei Fahrzeugen zu erreichen. Der Grenzwert für die Anzahl Partikel, die Baumaschinen ausstossen dürfen, wurde beispielsweise entscheidend von der Schweiz geprägt. Es nützt ja nichts, wenn wir in unserem Land sauber sind und der Dreck dann über die Grenzen reinkommt.
Gygax: Die Schweiz ist bei diesem Prozess sehr glaubwürdig, nicht nur, weil sie keine eigene Autoindustrie hat und deshalb unabhängig ist, sondern auch weil wir sehr gute Forschung betreiben, beispielsweise beim Dieselruss, beim Kaltstart von Benzinmotoren und beim Bremsabrieb – alles Themen, die in Diskussion sind und bei welchen strengere Anforderungen nötig sind.
Schiess: Und wenn es in Europa Grenzwerte gibt, breiten die sich früher oder später über die ganze Welt aus – und damit auch der neuste Stand der Technik.
Wann steht die nächste Revision der Luftreinhalte-Verordnung an?
Schiess: Zurzeit ist eine Revision in der Bearbeitung. Es geht um Zementwerke, die zahlenmässig zwar klein sind, aber gut 4 Prozent des Stickoxidausstosses der Schweiz ausmachen. Hier wollen wir bei der Entstickung einen Schritt weiter gehen.
Gygax: Alle paar Jahre gibt es eine Revision, oft mit ganz spezifischen Anpassungen für bestimmte Anlagen. Allerdings sollte auch bald im Rahmen einer grösseren Revision überprüft werden, ob die allgemeinen Emissionsbegrenzungen noch dem Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz entsprechen.
Was sind die zukünftigen Herausforderungen?
Schiess: Menschliche Aktivitäten werden immer zu Luftverschmutzung führen. Wir müssen daher mit Vorschriften und neuen Technologien die Verschmutzung minimieren. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass in den Kantonen und beim Bund das Know-how auch in Zukunft gesichert und weiterentwickelt wird. Luft ist etwas, was wir jeden Tag einatmen, und da braucht es genügend Leute, die das komplexe Gebiet der Luftreinhaltung verstehen.
Die Qualität der Luft messen
Die Belastung der Luft mit Schadstoffen wird in der Schweiz anhand der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beurteilt. Dazu wurde 1978 das Nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL) aufgebaut und nach einem Bundesratsbeschluss im Jahr 1988 von 8 auf 16 Stationen erweitert. Das NABEL misst die Konzentration von Stoffen in der Umgebungsluft (Immissionen) und ermöglicht so eine Erfolgskontrolle der in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzten Massnahmen zur Reduktion des Ausstosses (Emissionen) von Luftschadstoffen.
Die Messungen umfassen die wichtigsten Luftschadstoffe, welche die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädigen können, seien sie gas- oder partikelförmig oder im Niederschlag enthalten. Primär werden diejenigen Luftschadstoffe bestimmt, die in der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung geregelt sind oder im Rahmen von internationalen Luftreinhalte-Abkommen erhoben werden müssen. Die Infografiken in diesem Dossier beruhen unter anderem auf Daten des NABEL.
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Letzte Änderung 24.02.2021