Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) will das Bewusstsein und die Handlungskompetenz im Bereich Landschaft stärken. Auch Gemeinden sollen die Landschaftsqualität in ihren Handlungsbereichen erkennen, sie bei raumplanerischen Entscheidungen berücksichtigen und aktiv zu ihrer Entwicklung beitragen. Um sie dabei zu unterstützen, bietet das BAFU den Gemeinden bis Ende 2024 im Rahmen eines Pilotprojekts kostenlose Landschaftsberatungen an.
Am Anfang steht meist ein konkreter Anlass: Ein Zonenplan soll revidiert, ein neuer Sondernutzungsplan erstellt oder ein kommunales Leitbild erarbeitet werden. Eine Grün- und Freiraumplanung steht an oder es gilt neue Bauten in eine gewachsene Struktur einzupassen. Welchen Einfluss haben solche Anpassungen oder Eingriffe auf die Landschaft? Wie lassen sich mit der Umsetzung raumplanerischer Vorhaben deren Qualitäten erhalten und stärken? Und wie können landschaftliche Eigenarten gar zur Steigerung der Standortattraktivität einer Gemeinde beitragen? Im Zuge raumplanerischer Entwicklungen werden Fragen wie diese oft zu wenig berücksichtigt. Dadurch verschwinden landschaftliche Qualitäten – meist zwar ungewollt, aber dennoch unwiederbringlich.
Im Rahmen der Umsetzung des Landschaftskonzepts Schweiz lanciert das BAFU das Angebot «Impuls-Landschaftsberatung». Für eine Pilotphase bis Ende 2024 steht es in erster Linie kleineren und mittleren Gemeinden zur Verfügung. Während der Testphase finanziert der Bund die Beratungen direkt, so dass interessierte Gemeinden einen möglichst niederschwelligen Zugang dazu haben.
Die Kantone beteiligen sich an der Bekanntmachung des Angebots und stehen den Gemeinden bei Fragen zur Verfügung. Ausgewiesene Landschaftsfachleute aus allen Sprachregionen der Schweiz stehen für die Beratungen zur Verfügung (s. Merkblatt). Die Expertinnen und Experten bringen ein breit abgestütztes Landschaftsverständnis mit, sind praktisch und auf unterschiedlichen Massstabsebenen im Bereich Landschaft tätig und verfügen über Wissen zu weiteren raumrelevanten Sektoralpolitiken wie Raumplanung, Landwirtschaft oder Baukultur. Sie haben Erfahrung darin, sich mit unterschiedlichen Instanzen wie Bauherrschaften, Planungsämtern und Mitgliedern von Gemeinderäten auszutauschen, zwischen unterschiedlichen Ansprüchen zu vermitteln und fruchtbare Dialoge anzustossen. Pro Beratung wird mit einem Aufwand von maximal vier Arbeitstagen gerechnet. Ein Artikel in der «Schweizer Gemeinde» zeigt an zwei Beispielen mögliche Themen und Resultate von solchen Landschaftsberatungen auf:
Interessierte Gemeinden wenden sich mit ihrer Anfrage an die Kontaktperson "Impuls-Landschaftsberatung" bei der kantonalen Landschaftsfachstelle (s. Kontaktdaten im Merkblatt). Diese leitet die Anfrage mit Hinweis auf das Beratungsthema und den Kontext an das BAFU weiter, welches dann der Gemeinde eine Expertin oder einen Experten für die Impuls-Landschaftsberatung vermittelt. Mit der Inanspruchnahme einer Beratung verpflichten sich die Gemeinden, das Thema Landschaft in den folgenden Planungs- und Projektarbeiten unter Einbezug dafür qualifizierter Fachpersonen angemessen weiter zu behandeln. Die Expertin oder der Experte informiert die zuständige kantonale Stelle sowie das BAFU über die Beratung.
Für Gemeinden, denen ihre Landschaften und die Lebensqualität ihrer Einwohner am Herzen liegen, bietet das Angebot eine grosse Chance. Sie können damit erste Impulse für weitere Entwicklungen setzen oder bei komplexen Fragestellungen einen ersten Schritt in Richtung möglicher Lösungsansätze machen. Das Beratungsangebot reiht sich ein, in weitere, bereits etablierte Gefässe. Bei landschaftlichen und raumplanerischen Fragen bieten sowohl die Mitglieder der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK) als auch die der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) in ihren Kantonen Fachkompetenzen an. Des Weiteren stellen sowohl private Planungsbüros als auch Organisationen wie EspaceSuisse oder die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ihr Fachwissen in Landschaftsfragen zur Verfügung.
Hilfreiche Unterlagen
Als Grundlage für dieses Pilotprojekt dient das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) (admin.ch) das im Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet wurde und auch den Gemeinden als Referenzrahmen dient. Eine Übersicht über die verschiedenen landschaftspolitischen Instrumente bietet zudem die folgende Publikation des BAFU: Den Landschaftswandel gestalten (admin.ch). Schliesslich kann auch das Merkblatt «Kantonale Landschaftskonzeption», das die Kantone bei der Erarbeitung solcher Gestaltungen unterstützt, bei der Formulierung von Landschaftsqualitätszielen auf Gemeindeebene hilfreich sein: Merkblatt «Kantonale Landschaftskonzeption und kohärente Landschaftsqualitätsziele» (PDF, 588 kB, 31.08.2021)
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 20.03.2024
Kontakt
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Biodiversität und Landschaft
Postadresse:
CH-3003 Bern
Kontakt:
Daniel Arn
Tel.: +41 58 462 93 89
Fax: +41 58 463 89 74