Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) und seine Ausführungsverordnungen verpflichten das BAFU, «minimale Geodatenmodelle» für seine Geobasisdaten des Bundesrechts zu definieren. Die Geodatenmodelle werden zum Teil in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen definiert.
Mit der Geodaten-Modellierung werden Realweltobjekte, die in einem bestimmten fachlichen Kontext von Interesse sind, beschrieben, strukturiert und abstrahiert. Ein Datenmodell besteht aus einer Beschreibung der Semantik in Prosa, einem Objektkatalog und einem konzeptionellen Datenmodell (graphisch und textuell beschrieben).
Vor Abschluss der Datenmodelle werden diese der Fachinformationsgemeinschaft (Bundesämter, Kantone, Fachfirmen, Fachleute, etc) zur Anhörung unterbreitet.
Abgeschlossene Geodatenmodelle
Hier finden Sie ein Modell, das für alle Fachbereiche als Grundlage dienen kann:
Messorte (ZIP, 216 kB, 27.05.2013)Basismodell für Geodatenmodelle zu Messstationen/-netzen
Verabschiedete und festgesetzte Geodatenmodelle pro Thema
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 11.11.2021
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