Die Edelkastaniengallwespe ist ein gefährlicher Schadorganismus. Die parasitische Wespe stammt aus China und befällt ausschliesslich Edelkastanien. Der Befall führt zum Absterben der Triebe, reduzierter Marronibildung und schütteren Baumkronen. Bei starkem Befall und in Kombination mit dem weitverbreiteten Kastanienrindenkrebs kann die Vitalität der befallenen Bäume langfristig beeinträchtigt werden. Um die weitere Ausbreitung der Wespe zu verhindern, sollen keine neuen Edelkastanienbäume in befallsfreie Gebiete gebracht werden.
Die Wespe wird mit befallenem Pflanzenmaterial weltweit verschleppt und wurde in der Schweiz erstmals 2009 im Tessin gefunden. Mittlerweile sind fast alle Kastanienwälder im Tessin und im angrenzenden Italien befallen. Durch natürliche Verbreitung hat die Wespe, aus Hochsavoyen kommend, die Westschweiz erreicht, wo sie im Sommer 2011 erstmals im Chablais (VD/VS) auftauchte. Auch auf der Alpennordseite sind mittlerweile mehrere Befallsgebiete bekannt.
Merkmale der Edelkastaniengallwespe
- Kleine, schwarze Wespe, für Mensch und Tier ungefährlich
- Körper (ohne Fühler) 2,5 bis 3 mm lang
- Eiablage in Knospen (nicht sichtbar)
- Befallene Knospen bilden beim Austrieb Gallen anstelle von Blättern, Trieben oder Blüten
- Marroni und Nutzholz werden nicht befallen
- Flugaktivität: Mitte Mai bis Ende Juli, Ausbreitungsdistanzen von 30 km pro Jahr oder mehr, auch durch Windverdriftung
Betroffene Baumarten
- Edelkastanie (Castanea sativa)
Anzeichen eines Befalls
- Gallbildung an frischen Trieben im Frühjahr
- Reduziertes Zweigwachstum und deformierte Blätter
- Schüttere Kronen bei starkem Befall
- Reduzierte Marronibildung
Befallssituation durch die Edelkastaniengallwespe in der Schweiz: anwesend, etabliert
Wenige Jahre nach der Entdeckung der Kastanienwespe im Tessin wurde dort auch eine andere Wespe aus Asien entdeckt, Torymus sinensis. Letztere wurde in Italien und Frankreich im Rahmen von Kampagnen zur biologischen Bekämpfung der Kastaniensägewespe freigesetzt. Seither hat sie auch in der Schweiz Einzug gehalten und hält die Kastaniensägewespenpopulation im Tessin unter der Epidemieschwelle.
Was tun bei einem Verdacht?
So handeln Sie richtig in befallenen Gebieten
Es sollen keine Edelkastaniensetzlinge oder Teile davon aus den befallenen Gebieten in andere Gegenden der Schweiz gebracht werden. In besonders schützenswerte und bis anhin befallsfreie Gebiete sollen keine Kastanienpflanzen oder -pflanzenteile eingebracht werden.
So handeln Sie richtig ausserhalb der Befallsgebiete
In isolierten, befallsfreien Gebieten: Möglichst keine Kastanienpflanzen oder Pflanzenteile einbringen. Wenn dies doch nötig ist, sollen die Pflanzen bis im nachfolgenden Mai auf Gallen untersucht werden und diese sofort herausgeschnitten und vernichtet werden.
Bei Befallsverdacht in bis anhin befallsfreien Gebieten: Verdächtiges Schadbild fotografieren, Gallen an Trieben und Blättern abschneiden und in einen geschlossenen Behälter einschliessen, Rasche Meldung mit Angabe von Fundort und Kontaktadresse an den kantonalen Waldschutzdienst oder an Waldschutz Schweiz.
Bekämpfung
Chemische Massnahmen sind im Kampf gegen die Edelkastaniengallwespe nicht wirksam, da die Wespenlarven im Innern der Gallen vor Insektiziden geschützt sind. Nur im Anfangsstadium der Ausbreitung können Gallen in Baumschulen und weiteren kleinen Befallsherden im Frühling (vor Ende Mai, ungefährer Zeitpunkt des Ausflugs der Adulten) herausgeschnitten und vernichtet werden. Wichtig ist, dass kein befallenes Pflanzenmaterial wie beispielsweise Jungpflanzen verschleppt wird.
Vollzugshilfe Waldschutz
Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 2. aktualisierte Ausgabe 2020
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 08.09.2023