Interaktiver CO2-Rechner auf dem Geoportal des Bundes

Auf dem Geoportal des Bundes sind neu klima- und energierelevante Informationen für alle Schweizer Wohngebäude visualisiert. Für jedes Gebäude kann geschätzt werden, wie viel CO2 unter Normbedingungen ausgestossen wird. Der Bund schafft damit Transparenz für die Klima- und Energiepolitik im Gebäudebereich und fördert die Erreichung der Schweizer Klimaziele. Bis ins Jahr 2050 sollten die Gebäude gemäss der langfristigen Klimastrategie der Schweiz keine CO2-Emissionen mehr ausstossen.

Der Schweizer Gebäudepark ist für rund einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Reduktionen in diesem Bereich sind ein Schlüssel für die Erreichung der Klimaziele.

Mit der Karte «CO2-Emissionen Gebäude (SIA 380/1)» auf dem Bundesgeoportal kann für jedes Wohngebäude in der Schweiz abgeschätzt werden, wie hoch die CO2-Emissionen sind. Diese CO2-Emissionen werden für Normbedingungen für den Heizwärme- und Warmwasserbedarf gerechnet.

Zum Geoportal des Bundes: 

Legende: Geschätzte CO2-Emissionen bei Normbedingungen in kg/m2 beheizte Fläche/Jahr (Dreiecksymbol: Aktualisierungsdatum Heizung >20 Jahre)

Für die Berechnung werden die Input-Daten gemäss dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister des Bundesamtes für Statistik (GWR, siehe unten) des Vortages bereitgestellt. Diese Daten sind nicht überall aktuell und beinhalten keine ausreichenden Informationen zu Gebäudesanierungen.

Nutzende können mit einem interaktiven CO2-Rechner zudem für jedes Gebäude herausfinden, wie ein Wechsel des Energieträgers - beispielsweise von Erdgas auf eine Wärmepumpe - oder eine energetische Gebäudesanierung den CO2-Wert verbessern. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert. Wichtig zu wissen ist, dass die hier ausgewiesenen Normwerte (SIA-Norm 380/1; 2016) zu CO2-Emissionen nicht zwingend den effektiven Verbrauchswerten entsprechen und auch einen Gebäudeenergie-Ausweis der Kantone (GEAK) nicht ersetzt. Die tatsächlichen CO2-Emissionen eines Gebäudes können je nach Nutzerverhalten, der effektiven Belegung, der Witterung und der durchgeführten Sanierungsarbeiten vom errechneten Wert abweichen. Die Angaben sind als Einschätzung für Normbedingungen zu verstehen und stellen keine amtlichen oder verbindlichen Angaben dar. 

Wie die CO2-Emissionen senken?

Heizen mit erneuerbarer Energie: Die CO2-Emissionen werden am stärksten gesenkt, wenn ein Gebäude mit erneuerbaren Energien geheizt wird, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, Solarwärme, Holz oder Fernwärme. Die fossilen Brennstoffe Erdöl und Erdgas sind verantwortlich für die hohen CO2-Emissionen des Schweizer Gebäudeparks.

Energetische Gebäudesanierungen: Sanierungen von Fassade, Dach, Keller oder Fenster sind ebenfalls wichtig für die Minderung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs. Mit einem so genannten GEAK-Zertifikat können durch Experten die Qualität der Gebäudehülle bewertet, die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudetechnik beurteilt sowie die CO2-Emissionen berechnet werden. Dieser Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK ist ein schweizweit einheitliches Zertifikat für die Beurteilung des energetischen Gebäudezustandes und die Planung von Sanierungen.

Verbesserung der klima- und energierelevanten Daten

Das Bundesamt für Statistik BFS führt das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), welches als massgebendes nationales Informationssystem für Gebäude dient. Seit April 2022 stehen diverse neue GWR Daten öffentlich zugänglich zur Verfügung, darunter die klima- und energierelevanten Gebäudedaten. Das GWR kann so zu Statistik-, Forschungs- und Planungszwecken im Klima- und Energiebereich ohne Einschränkungen eingesetzt werden.

Das GWR wurde ursprünglich anhand von Daten der Volkszählung 2000 aufgebaut. Für die Datenaktualisierung erfassen die Bauämter laufend alle bewilligungspflichtigen Bauprojekte wie Neubauten, Umbauten oder Abbrüche. Ein Wechsel des Heizsystems oder des Energieträgers wird jedoch nicht überall systematisch erfasst, da die Handhabung in diesem Bereich je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich ist, und Änderungen der zuständigen Behörde nicht immer gemeldet werden. Das führt dazu, dass heute die Daten zu den Heizsystemen im GWR nicht überall aktuell sind.

Die Nachführungsstellen der Gemeinden oder Kantone sind verpflichtet, das GWR aktuell zu halten (Art. 5 VGWR). Das BFS ist zudem bestrebt, die Qualität der klima- und energierelevanten Daten laufend mit so genannten Sekundärdaten zu verbessern. Diese stammen beispielsweise aus Feuerungskontrollen, Energieausweisen (GEAK, Minergie) und Förderprogrammen (Gebäudeprogramm). Für die Zukunft ist es entscheidend, dass die GWR Daten aktuell bleiben und die real eingesetzten Heizsysteme der Gebäude abbilden.

Aufruf für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer

Der CO2-Rechner und die Karten mit Gebäudedaten auf dem Geoportal des Bundes leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass das GWR im Bereich klima- und energierelevanter Daten genauer wird. Dazu sind Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aufgerufen, Angaben zu ihrem Gebäude über die Bauverwaltungen ihrer Gemeinden aktualisieren zu lassen, wenn diese nicht der Realität entsprechen. Die Karte zu den Gebäude-Emissionen unterstützt die zuständigen Stellen bei Gemeinden, Kantonen und dem Bund bei der Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Aktualisierung der Daten.

Eigene Gebäudedaten aktualisieren lassen

Gebäudebesitzende können selber mithelfen, die klima- und energierelevanten Gebäudedaten im Gebäude- und Wohnungsregister aktuell zu halten.

Haben Sie vor mehr als einem halben Jahr Ihr Heizsystem erneuert und die im CO2-Rechner zugrundeliegenden Angaben zum Heizsystem entsprechen nicht mehr der Realität? Bitte wenden Sie sich an die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde mit den entsprechenden Belegen (Rechnungen und Fotos). Erfolgte die Erneuerung vor weniger als einem halben Jahr, geben Sie der Gemeinde bitte Zeit, die Daten nachzuführen. Sie ist verpflichtet, die Daten gemäss Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) nachzuführen.

Anleitung für die Aktualisierung der eigenen GWR-Daten:

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Letzte Änderung 07.11.2024

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