Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen.
Die CO2-Abgabe hat zum Ziel, den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen zu fördern. Sie wurde erstmals im Jahr 2008 erhoben. Ab 2022 beträgt der Abgabesatz 120 Franken pro Tonne CO2. Dies ergibt einen jährlichen Ertrag von ungefähr 1.2 Mia. Franken.
Mit einem Drittel der Einnahmen (max. 450 Mio. Franken) unterstützen Bund und Kantone über das Gebäudeprogramm energetische Sanierungen und erneuerbare Heizenergie. Weitere 25 Mio. Franken werden dem Technologiefonds zur Förderung innovativer Unternehmen zugeführt.
Rund zwei Drittel der Einnahmen werden zurückverteilt. Die Aufteilung zwischen Bevölkerung und Wirtschaft richtet sich nach der Abgabelast, die statistisch ermittelt wird.
Rückverteilung an die Bevölkerung
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Bevölkerung entrichtet wurden, werden gleichmässig an alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) versichert sind, zurückverteilt. Somit erhält jede Person ungeachtet ihres Energieverbrauchs den gleichen Betrag. Die Rückverteilung erfolgt über die Krankenversicherer.
Die Verteilung der Abgabeerträge erfolgt durch die Krankenversicherer. Sie verfügen über das aktuellste Adressenverzeichnis der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, da die Grundversicherung für alle obligatorisch ist. Dieses System verursacht geringe Vollzugskosten und wird auch für die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) genutzt.
Die Versicherten erfahren die Höhe der Rückverteilung jeweils gleichzeitig mit der Prämienmitteilung. Der Betrag wird mit der Krankenkassenprämie verrechnet.
Wieso sie im Jahr 2025 CHF 61.80 erhalten (PDF, 80 kB, 31.08.2024)Merkblatt Rückverteilung von Umweltabgaben 2025
Rückverteilung an die Unternehmen
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Wirtschaft entrichtet wurden, werden an alle Arbeitgeber, proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zurückverteilt. Die AHV-Ausgleichskassen verteilen die Gelder im Auftrag des BAFU, indem sie den jeweiligen Betrag verrechnen oder auszahlen. Seit 2018 erfolgt die Rückverteilung im September.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Merkblatt Bevölkerung
Wieso Sie im Jahr 2024 CHF 64.20 erhalten (PDF, 95 kB, 07.08.2023)Merkblatt Rückverteilung von Umweltabgaben 2024
Warum Sie 2023 CHF 61.20 erhalten (PDF, 398 kB, 05.10.2022)Merkblatt Rückverteilung der Umweltabgaben 2023
Faktenblatt Wirtschaft
Recht
Letzte Änderung 23.11.2023