Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil belasten das Grundwasser grossflächig mit mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter. In mehr als der Hälfte aller Kantone treten Metaboliten in diesen Konzentrationen auf. Betroffen ist hauptsächlich das landwirtschaftlich intensiv genutzte Mittelland.
Der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Chlorothalonil wurde seit den 1970er Jahren in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt. Nachdem das BLV 2019 diesen Wirkstoff in Bezug auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung neu beurteilt hat, sind die Chlorothalonil-Abbauprodukte (Metaboliten) in den Fokus der Trinkwasserversorgung gerückt. 80 Prozent des Trinkwassers in der Schweiz werden aus Grundwasser gewonnen.
Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, muss so beschaffen sein, dass es nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält (Gewässerschutzverordnung GSchV).
Daher gelten die Höchstwerte der TBDV (Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen TBDV) auch als Grenzwerte («numerische Anforderung» gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV)) für Grundwasser. Für Abbauprodukte (Metaboliten) von Pflanzenschutzmitteln, die als Trinkwasser-relevant eingestuft sind, gilt ein Höchstwert 0.1 Mikrogramm pro Liter.
Im Rahmen einer Pilotstudie der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, die das BAFU in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen betreibt, wurden im Jahr 2017 erstmals Metaboliten des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen. 2018 konnten die Untersuchungen auf weitere Messstellen ausgedehnt werden. Seit 2019 liegt ein landesweiter Datensatz der NAQUA-Messstellen zu dem Chlorothalonil-Metabolit R417888 vor, seit 2020 auch zu Chlorothalonil R471811.
Landesweit jede dritte Messstelle betroffen
Insgesamt fünf Chlorothalonil-Metaboliten treten in Konzentrationen von mehr als 0.1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser auf: Chlorothalonil R471811, Chlorothalonil R417888, Chlorothalonil R419492, Chlorothalonil SYN 507900 und Chlorothalonil R548580. Insbesondere die beiden Metaboliten R471811 und R417888 verunreinigen das Grundwasser in vielen landwirtschaftlich genutzten Gebieten des Mittellandes grossflächig. Werte von über 0.1 Mikrogramm pro Liter weisen die Kantonen AG, BE, FR, GE, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, TG, VD, VS, ZG und ZH auf.
Besonders stark ist das Grundwasser durch den Metabolit Chlorothalonil R471811 belastet. Er überschreitet im Mittelland an mehr als 60% der Messstellen den Wert von 0.1 Mikrogramm pro Liter. Landesweit ist jede dritte Messstelle betroffen.
Der Metabolit Chlorothalonil R417888 tritt im Mittelland an rund 15% der Messstellen mit Werten über 0.1 Mikrogramm pro Liter auf.
Da sich Grundwasser relativ langsam erneuert und die Metaboliten von Chlorothalonil ausgesprochen langlebig sind, ist davon auszugehen, dass diese Verunreinigungen die Grundwasser-Qualität noch während Jahren in grösserem Ausmass beeinträchtigen werden.
Grundwasser-Qualität vor Ort
Alle Daten, die im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA erhoben werden, liegen den kantonalen Fachstellen vor. Die betroffenen Wasserversorger sind ebenfalls über die Ergebnisse informiert. Für detaillierte Informationen zur Grundwasser-Qualität vor Ort bzw. in einzelnen Gemeinden sind die kantonalen Fachstellen zuständig. Über die Trinkwasser-Qualität informieren die Wasserversorger die Konsumenten und Konsumentinnen.
Die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA erfasst landesweit den Zustand und die Entwicklung des Grundwassers und erlaubt damit auch, die Wirksamkeit getroffener Massnahmen zu beurteilen. NAQUA erhebt, in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen, an über 600 Messstellen die Qualität und Quantität des Grundwassers und zeigt deren langfristige Veränderungen auf.
Weiterhin werden mit Hilfe spezifischer Pilotstudien einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen gezielt untersucht und der Bedarf für deren Einbezug ins Langzeitmonitoring ermittelt.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 02.10.2024