Kältemittel werden in der Schweiz durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) reguliert. Die Entwicklung dieser Verordnung spiegelt dabei den fortschreitenden Stand der Technik wider. Daraus ergab sich eine im Lauf der Zeit sukzessiv erweiterte Liste von Stoffen und Stoffgruppen, welche aufgrund ihrer Wirkung auf die Ozonschicht und das Klima als Kältemittel verboten oder nur begrenzt zugelassen sind (siehe Graphik). Um die Umstellung auf die jeweils neu geltenden Verbote zu erleichtern, bestehen für die Kältemittelnutzung Übergangsbestimmungen, und es können auf begründetes Gesuch befristete Ausnahmebewilligungen gewährt werden (siehe unten).