Programmvereinbarungen Wald

Mit der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erfolgt die Abwicklung der Subventionierung in der Regel leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen.

Per 1.1.2008 hat das BAFU erstmals mit den Kantonen Programmvereinbarungen mit den entsprechenden Leistungs- und Qualitätsindikatoren abgeschlossen. Im Waldbereich werden die Programme Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldbewirtschaftung ab 2020 in eine Programmvereinbarung «Wald» zusammengefasst. 


Periode 2025-2028

Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028

UV-2315-D

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2023

Erläuternde Berichte zu den Programmblättern


Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 12.12.2023

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