Strategie Biodiversität Schweiz und Aktionsplan

Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Strategie Biodiversität. Sie definiert anhand zehn strategischer Ziele die Schwerpunkte des Engagements des Bundes, um die Artenvielfalt, die Ökosysteme und die genetische Vielfalt zu erhalten. 2017 hat der Bundesrat die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert.

Die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) hat ihren Ursprung im Nachhaltigkeitsgipfel von Rio de Janeiro. 1992 unterzeichnete die Schweiz die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Sie verpflichtete sich damit, eine nationale Strategie zu erarbeiten. Seit 2012 hält die Strategie Biodiversität fest, dass die Schweiz die Biodiversität und ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft (Ökosystemleistungen) bewahren und fördern will. Mit seinem Beschluss vom 20. November 2024 bestätigt der Bundesrat die Gültigkeit der Ziele der SBS und verlängert sie bis 2030.

Aktionsplan Biodiversität

2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz. Der Aktionsplan ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Strategie.

Aktionsplan Phase I (2017-2024)

Der Aktionsplan Biodiversität umfasst in seiner ersten Umsetzungsphase 2017–2024 (AP SBS I) verschiedene Massnahmen (Sofortmassnahmen, Synergiemassnahmen) wie auch Pilotprojekte, die zusammen mit Partnern innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch mit Kantonen, Gemeinden und Dritten umgesetzt werden. Der AP SBS I hat wichtige Meilensteine erreicht und längerfristige Aktivitäten ausgelöst. Dazu gehört insbesondere die Erhöhung und Verstetigung der finanziellen Mittel im Rahmen der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität. Zusammen mit den bestehenden Krediten der Sektoralpolitiken (z.B. Landwirtschaft, Wald, Verkehr) wird dadurch die Biodiversität auf der Fläche gefördert.

Wirkungsanalyse 2022

Das BAFU hat sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte der ersten Umsetzungsphase hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirkung auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität evaluiert. Auf Basis dieser Wirkungsanalyse hat der Bundesrat entschieden, die erste Phase des AP SBS um ein Jahr bis Ende 2024 zu verlängern. Gleichzeitig hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, einen Massnahmenplan für die zweite Umsetzungsphase ab 2025 bis Ende 2030 auszuarbeiten.

Aktionsplan Phase II (2025-2030)

Am 20. November 2024 hat der Bundesrat das BAFU mit der Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans Strategie Biodiversität von 2025 bis 2030 (AP SBS II) beauftragt. Der AP SBS II adressiert gezielt bestehende Defizite, um insbesondere die Wirksamkeit und die Effizienz der Arbeiten im Rahmen der Programmvereinbarungen und Sektoralpolitiken zu erhöhen. Dazu füllt er Wissenslücken, testet vielversprechende Ansätze in Pilotanwendungen und entwickelt Konzepte für die Umsetzung. Inhaltlich nimmt der AP SBS II Bezug auf das Biodiversitätsrahmenwerk (Kunming-Montreal; GBF) der internationalen Biodiversitätskonvention (CBD).

Der Handlungsbedarf wird über Massnahmen des BAFU und über Prüfaufträge für Massnahmen im Zuständigkeitsbereich anderer Bundesämter adressiert. Die 15 Massnahmen des BAFU berücksichtigen insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität und das Insektensterben. Zudem werden neue Ansätze zur Förderung von Arten und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt entwickelt und getestet. Weitere Massnahmen adressieren die Bereiche Ökonomie, Wissen und Innovation. Schliesslich hat eine Gruppe von Massnahmen zum Ziel, spezifische Lebensräume wie Wälder, Seen oder Siedlungen ökologisch aufzuwerten und besser zu vernetzen.

Weitere Bundesämter mit biodiversitätsrelevanten Politikbereichen werden Massnahmen für die Umsetzung im Rahmen des AP SBS II definieren. Wichtige Beiträge zum Aktionsplan als Instrument des Bundes leisten die Raumplanung, der Verkehr, die Energieproduktion, die Landwirtschaft, aber auch der Aussenhandel.
 

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Letzte Änderung 17.12.2024

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