Strategie Biodiversität Schweiz und Aktionsplan

Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Strategie Biodiversität. Sie definiert anhand zehn strategischer Ziele die Schwerpunkte des Engagements des Bundes, um die Artenvielfalt, die Ökosysteme und die genetische Vielfalt zu erhalten. 2017 hat der Bundesrat die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert.

Die Strategie Biodiversität Schweiz hat ihren Ursprung im Nachhaltigkeitsgipfel von Rio de Janeiro. 1992 unterzeichnete die Schweiz die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Sie verpflichtete sich damit, eine nationale Strategie zu erarbeiten. Seit 2012 hält die Strategie Biodiversität fest, dass die Schweiz die Biodiversität und ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft (Ökosystemleistungen) bewahren und fördern will.

Aktionsplan Biodiversität

2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz. Dieser setzt die Ziele der Strategie mit konkreten Massnahmen um und ergänzt den bestehenden Umweltvollzug. Der Aktionsplan Biodiversität umfasst in seiner ersten Umsetzungsphase 2017–2023 verschiedene Massnahmen (Sofortmassnahmen, Synergiemassnahmen) wie auch Pilotprojekte, die zusammen mit Partnern innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch mit Kantonen, Gemeinden und Dritten umgesetzt werden. Der Bundesrat hat am 21. Juni 2023 beschlossen, die erste Umsetzungsphase bis 2024 zu verlängern.

Die Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität

  • fördern die Biodiversität direkt (Weiterentwicklung ökologische Infrastruktur, Artenförderung)
  • schlagen eine Brücke zwischen der Biodiversitätspolitik des Bundes und anderen Politikbereichen (z. B. Landwirtschaft, Raumplanung, Verkehr, wirtschaftliche Entwicklung)
  • sensibilisieren Entscheidungsträger/innen und die Öffentlichkeit für die Wichtigkeit der Biodiversität als unsere Lebensgrundlage

Finanzierung der Massnahmen

Der Bundesrat hat für die Umsetzung der Massnahmen folgende Mittel gesprochen:

  • 2016: 135 Mio. Franken für Sofortmassnahmen im Bereich Naturschutz und Waldbiodiversität für die Jahre 2017–2020;
  • 2017: 50 Mio. Franken zur Umsetzung der Synergiemassnahmen und Pilotprojekte für die Jahre 2019–2023;
  • 2019: 236 Mio. Franken für die Jahre 2021–2024.

Wirkungskontrolle und zweite Umsetzungsphase 2025-2030 (AP SBS II)

Das BAFU hat sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte der ersten Umsetzungsphase hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirkung auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität evaluiert. Auf Basis dieser Wirkungsanalyse hat der Bundesrat entschieden, die erste Phase des AP SBS um ein Jahr bis Ende 2024 zu verlängern. Gleichzeitig hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, einen Massnahmenplan für die zweite Umsetzungsphase ab 2025 bis Ende 2030 auszuarbeiten.

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Letzte Änderung 22.09.2023

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