Impuls-Landschaftsberatung für Gemeinden

Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) will das Bewusstsein und die Handlungskompetenz im Bereich Landschaft stärken. Ein grosses Potenzial liegt bei den Gemeinden, wenn diese die Landschaftsqualität in ihren Handlungsbereichen erkennen, sie bei raumplanerischen Entscheidungen berücksichtigen und aktiv zu ihrer Entwicklung beitragen. Das BAFU und die Kantone unterstützen deshalb die Gemeinden mit Impuls-Landschaftsberatungen durch ausgewiesene Fachleute.

Die Impuls-Landschaftsberatung unterstützt Gemeinden zielgerichtet und mit für sie massgeschneidertem Vorgehen dabei, das Thema Landschaftsqualität zu bearbeiten. Diese Beratung zeigt der Gemeinde auf, welche Chancen sich im Zusammenhang mit dem Thema «Landschaft» im Sinne des LKS bieten. Auf Anfrage von Gemeinden oder Fachstellen zeigen die Landschaftsfachleute Möglichkeiten auf, die Landschaftsqualität in verschiedenen Landschaftsräumen, Themenfeldern und Massstäben zu sichern und zu stärken. Impulse können bei Leitbildern, Planungen oder konkreten kleineren oder grossen Projekten gesetzt werden. Auch Beratungen im Bereich der landschaftsbezogenen Regionalentwicklung sind möglich, bei privaten Projektträgerschaften unterstützt durch das SECO.

Ablauf einer Impuls-Landschaftsberatung

Eine Impuls-Landschaftsberatung startet mit einer kurzen Analyse der landschaftlichen Fragestellung und der Situation und fokussiert auf die Potenziale. Sie erfolgt in engem Dialog mit den Verantwortlichen der Gemeinde und ist hinsichtlich Form und Methodik auf deren Anliegen abgestimmt.

Das Beratungsergebnis hilft der Gemeinde, ein weiteres Vorgehen oder konkrete Massnahmen festzulegen. Die Impuls-Landschaftsberatung ist zeitlich begrenzt. Sie dauert in der Regel sechs (bis maximal zehn) Arbeitstage. Von diesen können zwei bis max. vier Arbeitstage für die Begleitung von Anschlussprojekten oder -planungen genutzt werden. Dokumente und Links zu bereits erfolgten Beratungen finden sich unten.

Gemeinden bietet das Angebot der Impuls-Landschaftsberatung eine grosse Chance, die Landschaftsqualität im Sinne des LKS zu verbessern. Sie können damit erste Impulse für weitere Entwicklungen auslösen oder bei komplexen Fragestellungen Lösungsansätze skizzieren.

05 Ziel Publikation
Landschaftsqualitätsziel 5 des LKS: Kulturelles und natürliches Erbe der Landschaft anerkennen (Illustration Yvonne Rogenmoser)

Beratung durch ausgewiesene Fachleute

Gemeinsam mit den interessierten Stellen beim Bund und den Kantonen sowie den Berufsverbänden hat das BAFU einen Pool mit Landschaftsfachleuten aus allen Sprachregionen der Schweiz gebildet. Diese ausgewiesenen Fachleute stehen für die Impuls-Landschaftsberatung zur Verfügung (s. Liste unten). Ihr Rucksack ist gefüllt mit einem breit abgestützten Landschaftsverständnis, einem grossen Wissen zu den Instrumenten der Landschaftsentwicklung und -gestaltungen sowie mit vielen Erfahrung im Austausch mit Behörden und unterschiedlichen Interessensgruppen. Der Bund unterstützt die Beratungstätigkeit mit Finanzhilfen von maximal 50 Prozent, die Restfinanzierung regeln Kanton und Gemeinde eigenständig. Anlaufstelle für die Gemeinden sind die kantonalen Fachstellen «Landschaft».

Vorgehen der Gemeinde für eine Impuls-Landschaftsberatung

Interessierte Gemeinden konsultieren das Vademecum Impuls-Landschaftsberatung und die Liste der Landschaftsfachleute (s. unten). Sie wenden sich anschliessend mit ihrer Beratungsanfrage und unter Angabe der gewünschten Fachperson an die kantonale Landschaftsfachstelle (s. Kontaktdaten in Liste unten). Ist die Finanzierung mit der Fachstelle geklärt, holt die Gemeinde bei der gewählten Landschaftsfachperson eine Offerte ein und schliesst mit ihr einen Vertrag ab. Nach Abschluss der Beratung erstellt die Landschaftsfachperson einen Schlussbericht.

Hilfreiche Unterlagen

Als Grundlage für die Impuls-Landschaftsberatungen dient das Landschaftskonzept Schweiz (LKS), dessen Ziele auch für Gemeinden behördenverbindlich sind. Weitere Grundlagen sind im Vademecum Impuls-Landschaftsberatung aufgeführt, welches auf den Erfahrungen der im Rahmen des Pilotprojektes 2021-24 in über 60 Gemeinden erfolgten Beratungen basiert.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 08.01.2025

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Tel.: +41 (0)58 46 28003
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